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awork Helpcenter

awork und KI

Letzte Aktualisierung: September 2026

Unser Ansatz für AI

AI soll Menschen bei ihrer Arbeit unterstützen – nicht Entscheidungen oder Verantwortung übernehmen.

awork AI hilft Nutzer:innen beispielsweise dabei,

  • Informationen aus ihrem Arbeitskontext zusammenzufassen,

  • Inhalte zu erstellen oder zu überarbeiten,

  • Fragen zu Projekten und Aufgaben zu beantworten,

  • Arbeitsabläufe vorzubereiten,

  • und ausdrücklich ausgelöste Aktionen innerhalb von awork auszuführen.

AI-Ergebnisse können fehlerhaft sein und sollten deshalb vor ihrer Verwendung geprüft werden.

Kein autonomes Handeln

awork AI arbeitet nutzerinitiiert oder auf Grundlage einer vorherigen Konfiguration durch den Kunden.

Agenten und AI-Funktionen werden durch eine Anfrage, eine definierte Aktion, einen vorgesehenen Trigger oder einen anderen konfigurierten Ablauf gestartet. Sie erhalten dadurch nicht selbstständig unbegrenzten Zugriff auf einen Workspace.

Für Aktionen gelten weiterhin die jeweiligen awork-Berechtigungen.

Welche AI-Technologie verwendet awork?

awork ist nicht auf ein einzelnes Sprachmodell festgelegt.

Je nach Funktion und ausgewähltem Modell können Modelle über unterschiedliche kontrollierte AI-Infrastrukturen bereitgestellt werden, insbesondere:

  • Microsoft Azure AI Foundry,

  • Google Vertex AI,

  • Amazon Bedrock,

  • TensorX für ausgewählte Open-Source-Modelle.

Welche Infrastruktur verwendet wird, hängt vom konkret ausgewählten Modell ab.

Details zu den jeweiligen Datenverarbeitungsorten findest du unter „Sub-Prozessoren & Datenflüsse“.

Kontrolle durch den Kunden

Die awork-Plattform kann auch ohne KI-Datenverarbeitung verwendet werden.

Workspace-Administrator:innen können:

  • KI-Funktionen deaktivieren,

  • die für die reguläre Nutzung auswählbaren AI-Modelle deaktivieren,

  • und entscheiden, ob das separate awork AI Add-on für den Workspace gebucht wird.

Einzelne technische oder grundlegende AI-Funktionen können auf fest vorgegebenen Modellen beruhen, die nicht Teil der regulären Modellauswahl sind.

So kann jede Organisation selbst bestimmen, in welchem Umfang AI innerhalb ihres Workspaces genutzt wird.

Datenschutz bei AI-Anfragen

Für AI-Verarbeitungen gelten dieselben Grundprinzipien wie für andere Datenverarbeitungen in awork:

  • Es werden nur die für die jeweilige Anfrage erforderlichen Daten verarbeitet.

  • Die bestehenden awork-Berechtigungen werden berücksichtigt.

  • Die Übertragung erfolgt verschlüsselt.

  • Kundendaten werden nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet.

  • Die eingesetzten Anbieter werden vor ihrer Nutzung aus Datenschutz- und Security-Sicht geprüft.

Die technischen AI-Anbieter dienen der Verarbeitung der jeweiligen Anfrage. Inhalte, die awork selbst speichern muss – etwa um AI-Unterhaltungen oder Konfigurationen innerhalb des Produkts bereitzustellen – werden innerhalb der awork-Infrastruktur gespeichert.

Verbindet ein Kunde selbst externe Systeme oder MCP-Server, gelten für diese zusätzlich die jeweiligen Bedingungen, Datenschutzregeln und Verarbeitungsorte des Drittanbieters.

Sicherheitsmechanismen

Abhängig vom eingesetzten Modell und Anbieter kommen zusätzliche Schutzmechanismen zum Einsatz, beispielsweise:

  • Inhalts- und Sicherheitsfilter,

  • technische Zugriffsbeschränkungen,

  • Verschlüsselung,

  • Begrenzung der Verarbeitungsregion,

  • Berechtigungsprüfungen innerhalb von awork.

AI und EU AI Act

Nach dem derzeit vorgesehenen Funktionsumfang stellt awork keine Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des EU AI Acts bereit und setzt keine nach dem AI Act verbotenen KI-Praktiken ein.

Für bestimmte KI-Systeme sieht der AI Act unabhängig davon Transparenzpflichten vor. Deshalb machen wir die Nutzung von AI innerhalb von awork für Nutzer:innen erkennbar und informieren über Funktionsweise, Grenzen und verantwortungsvolle Nutzung.

Die regulatorische Einordnung unserer AI-Funktionen wird im Rahmen unserer Produkt- und Compliance-Prozesse fortlaufend überprüft.

Governance und Verantwortlichkeiten

Der Einsatz von AI bei awork ist in unsere bestehenden Governance-, Datenschutz- und Informationssicherheitsprozesse eingebunden.

Dazu gehören insbesondere:

  • interne Richtlinien und Review-Prozesse für den Einsatz und die Weiterentwicklung von AI,

  • klar definierte Verantwortlichkeiten für Produkt, Datenschutz und Informationssicherheit,

  • Privacy- und Security-Prüfungen neuer AI-Anbieter und technischer Komponenten,

  • sowie die fortlaufende Prüfung regulatorischer Anforderungen, insbesondere aus DSGVO und EU AI Act.

Verantwortungsvoller Umgang mit AI

Generative AI kann unrichtige oder unvollständige Ergebnisse erzeugen.

Deshalb gilt:

  • AI-generierte Ergebnisse sollten geprüft werden.

  • AI sollte nicht ungeprüft als Entscheidungsgrundlage für sensible oder rechtlich erhebliche Entscheidungen verwendet werden.

  • Die Verantwortung für die Verwendung eines Ergebnisses bleibt beim jeweiligen Nutzer bzw. der Organisation.

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