FAQ
Letzte Aktualisierung: September 2026
Datenschutz
In welcher Rolle verarbeitet awork Kundendaten?
Für Daten, die Kund:innen innerhalb ihres Workspaces verarbeiten, ist awork grundsätzlich Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Kund:innen bleiben Verantwortliche für die von ihnen in awork verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Wo werden unsere Daten gespeichert?
Die zentrale Datenhaltung der awork-Plattform erfolgt in Microsoft Azure in Deutschland.
Für einzelne Funktionen – insbesondere optionale AI-, Support- oder Kommunikationsfunktionen – können Daten zusätzlich durch die im AVV genannten Unterauftragnehmer verarbeitet werden.
Werden Daten außerhalb der EU verarbeitet?
Die zentrale Speicherung der Workspace-Daten erfolgt in Deutschland.
Einzelne Unterauftragnehmer können je nach verwendeter Funktion Daten innerhalb anderer EU-/EWR-Staaten oder in begrenzten Fällen in Drittländern verarbeiten. Die jeweiligen Orte und Schutzmaßnahmen sind im aktuellen AVV dokumentiert.
Wo finde ich die aktuelle Liste der Unterauftragnehmer?
Die vollständige und rechtlich maßgebliche Liste ist Bestandteil unseres aktuellen AVV.
AI
Welche KI verwendet awork?
awork verwendet nicht nur ein einzelnes Modell oder einen einzelnen AI-Anbieter.
Je nach ausgewähltem Modell kann die Verarbeitung insbesondere über Microsoft Azure AI Foundry, Google Vertex AI, Amazon Bedrock oder TensorX erfolgen.
Werden Kundendaten zum Training von KI-Modellen verwendet?
Nein. Die für awork eingesetzten AI-Dienste sind so konfiguriert bzw. vertraglich eingebunden, dass Kundendaten nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet werden.
Wo werden KI-Anfragen verarbeitet?
Das hängt vom ausgewählten Modell ab.
Die von awork regulär angebotenen AI-Verarbeitungen erfolgen in den jeweils dokumentierten europäischen bzw. EWR-Verarbeitungsregionen. Details findest du unter „Sub-Prozessoren & Datenflüsse“.
Ist AI in awork verpflichtend?
Nein.
Die awork-Plattform kann ohne KI-Datenverarbeitung genutzt werden. Administrator:innen können KI-Funktionen deaktivieren. Das weitergehende awork AI Add-on wird separat gebucht.
Können wir einzelne KI-Modelle deaktivieren?
Ja. Workspace-Administrator:innen können die für die reguläre Nutzung auswählbaren KI-Modelle deaktivieren. Einzelne technische oder grundlegende AI-Funktionen können auf fest vorgegebenen Modellen beruhen, die nicht Teil der regulären Modellauswahl sind.
Kann AI auf alle Daten unseres Workspaces zugreifen?
Nein.
AI-Funktionen erhalten jeweils nur den Kontext, der für die entsprechende Anfrage benötigt wird und auf den der jeweilige User über seine bestehenden awork-Berechtigungen zugreifen darf.
Werden vom Kunden externe Systeme oder MCP-Server verbunden, hängt der dort verfügbare Zugriff zusätzlich von deren Konfiguration und Berechtigungen ab; für diese Systeme gelten außerdem die Datenschutzbedingungen und Verarbeitungsorte des jeweiligen Drittanbieters.
Trifft awork AI selbstständig Entscheidungen?
Nein.
awork AI unterstützt Nutzer:innen und kann aufgrund einer Nutzeranweisung oder einer zuvor eingerichteten Konfiguration Aktionen ausführen. Es trifft keine eigenständigen Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung.
Ist awork AI ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Nach dem derzeit vorgesehenen Einsatzbereich stellen die AI-Funktionen von awork keine Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des EU AI Acts dar.
Unabhängig davon berücksichtigen wir die für generative und interaktive KI geltenden Transparenzanforderungen.
